Versteckter Airline-Wechsel: Welche Rechte Urlauber haben
Airlines und Reiseveranstalter müssen Urlauber bei der Buchung informieren, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt. Darauf weist Reiserechtsexperte Kay Rodegra mit Blick auf geltende EU-Regeln hin. Bei Airlines ist das zum Beispiel der Fall, wenn sie für den gebuchten Flug eine angemietete Maschine einer anderen Airline samt deren Besatzung einsetzen – im Rahmen eines sogenannten Wet-Lease. Sie müssten dann zum Beispiel angeben: «durchgeführt von Airline xy». Gleiches gilt bei einem Code-Share-Flug, bei dem mehrere Airlines gemeinsam eine Flugverbindung anbieten, aber jeweils eine eigene ...