Doppelhaushälfte: Einseitig gewollter Abriss nicht zulässig
Doppelhaushälfte satt? Dann können Sie trotzdem nicht einseitig den Abriss des Gebäudeteils beschließen und ein frei stehendes Einfamilienhaus errichten. Weil die Nachbarn im anderen Teil der Doppelhaushälfte dadurch unzulässig benachteiligt werden könnten, können sie grundsätzlich das Einschreiten der Bauaufsicht verlangen. Das zeigt ein Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Az.: 2 CE 24.32), auf den das Rechtsportal anwaltauskunft.de verweist. In dem konkreten Fall bewohnen zwei Nachbarn je eine Doppelhaushälfte in offener Bauweise mit leichtem Versatz der Hauptkörper. Im Bebauu...