Feiern mit dem Team: Fakten rund um den Betriebsausflug
Die Teilnahme am Betriebsausflug ist freiwillig. Jeder kann, aber niemand muss mitmachen. Ebenso wenig darf jemand benachteiligt werden, weil er oder sie nicht dabei ist. Darauf weist die Arbeitskammer des Saarlandes hin. Findet der Ausflug während der regulären Arbeitszeit statt, müssen diejenigen, die nicht teilnehmen, in der Zeit arbeiten können. Ist das nicht möglich, bekommen sie die Zeit trotzdem normal vergütet. Mit Interessenvertretungen kann es hier innerhalb eines Betriebs allerdings andere Regelungen geben. Arbeitszeit muss bezahlt werden - aber wann ist Arbeitszeit?Für alle, die mi...