Kein Unfallversicherungsschutz bei Sturz nach Betriebsfeier
Bei der Firmenfeier einen über den Durst zu trinken und dann im Betrieb zu übernachten, das kann vielleicht passieren. Doch was ist, wenn man sich dann schwer verletzt - greift die gesetzliche Unfallversicherung? Im Zweifel nein, wie eine Gerichtsentscheidung zeigt. In dem Fall ging es um einen Arbeitnehmer, der nach einer Weihnachtsfeier im Unternehmen übernachtete. Am nächsten Morgen stürzte er auf dem Weg zur Toilette im Treppenhaus und erlitt eine Querschnittslähmung. Der Mann klagte, dass der Sturz als Arbeitsunfall anerkannt werden sollte. Das Landessozialgericht Stuttgart wies seine Kla...