«Cum Ex»-Tagebuchstreit: Banker scheitert mit Beschwerde
Im Streit um die wörtliche Wiedergabe aus seinen beschlagnahmten Tagebüchern ist der Hamburger Banker Christian Olearius am Bundesverfassungsgericht gescheitert. Wie das Gericht in Karlsruhe mitteilte, wurde eine Verfassungsbeschwerde des ehemaligen Chefs der in den «Cum-Ex»-Skandal verwickelten Hamburger Warburg Bank nicht zur Entscheidung angenommen (Az. 1 BvR 2279/23). Mit der Beschwerde am höchsten deutschen Gericht hatte er sich gegen die Abweisung seiner Klage auf Unterlassung durch den Bundesgerichtshof (BGH) im vergangenen Jahr gewendet. Die Tagebücher waren im März 2018 bei einer Durc...