Gebautes Haus vor Fristablauf auf Mängel prüfen lassen
Risse in den Wänden, eine unzureichende Dämmung oder undichte Fenster: Damit der Traum vom Eigenheim nicht zum Alptraum wird, sollten Bauherren drei bis vier Monate vor Ablauf der sogenannten Gewährleistungsfrist das Haus auf Mängel untersuchen zu lassen. Dazu rät der Verband Privater Bauherren (VPB). Denn dann muss die Baufirma, die für die Mängel verantwortlich ist, die Kosten zur Nachbesserung und Herstellung des vertragsgemäßen Zustands des Bauwerks übernehmen - vorausgesetzt, es handelt sich um planungs- oder ausführungsbedingte Fehler. Frist startet mit BauabnahmeBauherren haben insgesam...