Elternzeit nach der Geburt: Zwei Jahre Bindungszeitraum
Wer vor dem dritten Geburtstag seines Kindes Elternzeit nehmen möchte, muss seinem Arbeitgeber bei der Anmeldung mitteilen, für welche Zeiträume das innerhalb der nächsten beiden Jahre sein soll. Diese beiden Jahre nennt man auch Bindungszeitraum, wie das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) aufklärt. Laut Cornelia Heckermann, Beraterin bei der Koordinierungsstelle Weiterbildung und Beschäftigung in Hamburg, sei das manchen Eltern nicht klar. An einem Beispiel werden die Folgen aber schnell deutlich: «Wenn Sie als Mutter ein Jahr Elternzeit einreichen, teilen Si...