Gericht: Arbeitender Vater kann auch Betreuung engagieren
Wenn bei einem gemeinsamen Sorgerecht ein Elternteil an «seinen» Tagen verhindert ist, etwa weil es arbeiten muss, ist es ihm zumutbar, dennoch für die Betreuung seiner Kinder zu sorgen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg (Az: 9 UF 744/23) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Im konkreten Fall hatte eine Mutter in einer Scheidungsvereinbarung mit dem Vater der gemeinsamen zwei Kinder festgelegt, dass sie sich etwa zu zwei Drittel bei der Mutter und die übrige Zeit beim Vater aufhalten. Der Umgang des Vaters mit den ...