Bundesrat lässt Selbstbestimmungsgesetz passieren
Das umstrittene Selbstbestimmungsgesetz kann in Kraft treten. Der Bundesrat ließ es passieren, in dem er darauf verzichtete, den Vermittlungsausschuss dazu anzurufen. Das Gesetz macht es künftig erheblich leichter, den Geschlechtseintrag und den Vornamen behördlich ändern zu lassen. Dazu wird künftig nur noch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt nötig sein. Eine gerichtliche Entscheidung und zwei Sachverständigengutachten, die bisher erforderlich waren, braucht es künftig nicht mehr. Die Erleichterungen betreffen vor allem transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen...