grundbuch
Vor dem Gesetz gelten unverheiratete Paare als Fremde. Sie sind beim gemeinsamen Kauf von Immobilien anders abgesichert als Ehepaare. Damit es beim Traum von den eigenen vier Wänden keine bösen Überraschungen gibt, sollte man die rechtlichen Besonderheiten kennen und entsprechend vorsorgen, rät die Bausparkasse Schwäbisch Hall. Drei Themen sind besonders wichtig: Grundbuch, Finanzierung und Todesfall oder Trennung. 1. Das GrundbuchRat Nummer eins: Lassen Sie sich bei einem gemeinsamen Kauf beide ins Grundbuch eintragen. Denn nur wer im Grundbuch steht, hat auch einen rechtlichen Anspruch auf d...
DPA (German)
Wer einen Grundstückseigentümer beerbt, wird mit dessen Tod Eigentümer der Immobilie. Erben sind dann verpflichtet, das Grundbuch zu berichtigen, sprich die Immobilie auf sich umschreiben zu lassen. Hierzu muss man dem Grundbuchamt grundsätzlich den Erbschein vorlegen. Als Nachweis genügt im Zweifel aber auch ein anderes Dokument, wie eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg (Az.: 15 Wx 2176/23) zeigt, auf das die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins verweist. In dem konkreten Fall hatte eine Frau ein Grundstück ihres verstorbenen Mannes geerbt und begehrte eine Gr...
DPA (German)
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