Außerehelich schwanger: Kein Grund für Härtefall-Scheidung
Manchmal ist es unzumutbar, eine Ehe erst nach einem vollen Trennungsjahr zu beenden - etwa wenn Morddrohungen, häusliche Gewalt oder langjähriger Drogenmissbrauch im Spiel sind. Kein sogenannter Härtegrund ist es aber, wenn eine Frau ihrem Noch-Ehemann nicht zumuten will, dass sie in einer außerehelichen Beziehung von ihrem neuen Partner schwanger geworden ist und deshalb eine schnelle Scheidung möchte. Denn der Grund für eine unzumutbare Härte muss in der Person des Ehepartners liegen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken (Az.: 2 WF 26/24) weist die Arbeitsg...