Haushaltsnahe Aufwendungen erst nach Einzug absetzbar
Gerade im Frühjahr ist im Garten viel zu tun. Wer die Arbeiten nicht selbst verrichten kann oder will, beauftragt dafür gerne Profis. Die Kosten können steuerlich geltend gemacht werden - sie gehören in die Anlage «Haushaltsnahe Aufwendungen» der Steuererklärung. Wichtig ist aber: Sie müssen die Immobilie zu dem zugehörigen Garten bereits bewohnen. Andernfalls wird Ihnen der Steuerabzug versagt. Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler rät daher, insbesondere Neubauten zügig zu beziehen und möglicherweise anfallende Gartenarbeiten erst nach der Fertigstellung der Immobilie ausführen zu l...