So prüfen Wohnungseigentümer ihre Jahresabrechnung
Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) erhalten in der Regel bis Ende Juni ihre Jahresabrechnung. Denn wenn nichts anderes festgelegt ist, muss die zuständige Verwaltung diese bis spätestens 30. Juni des Folgejahres vorlegen. Eigentümerinnen und Eigentümer finden darin Informationen über sämtliche Einnahmen und Ausgaben, die beim Unterhalt des gemeinschaftlichen Eigentums aufgelaufen sind, sowie Informationen über die Vermögenssituation der WEG. Der Wohneigentümerverband Wohnen im Eigentum rät dazu, die Aufstellung selbstständig zu prüfen - auch wenn der WEG-Verwaltungsbeirat da...