Urteil: Schwenkbare Kamera am Haus ist unzulässig
Wenn schon nur die Möglichkeit besteht, dass eine Überwachungskamera auch auf das Nachbargrundstück gerichtet werden kann, darf sie nicht installiert werden. So entschied das Amtsgericht Gelnhausen (Az.: 52 C 76/24). Im konkreten Fall hatte sich ein Nachbar gegen eine Kamera gewehrt, die am Haus nebenan unter einem Balkon befestigt worden war. Zwar waren sich die Nachbarn nicht einig, ob die so angebrachte Kamera tatsächlich das Nachbarhaus aufnehmen konnte. Allein schon die Möglichkeit zur Verfolgung schließt Installation ausAber dem Amtsgericht reichte es aus, dass das Gerät einen elektronis...