Bundeskartellamt hinterfragt Sinn der 50+1-Regel
Das Bundeskartellamt ist bei der Prüfung der 50+1-Regel offenbar zu einer unerwarteten Bewertung gekommen. Die «Sportschau» berichtete von einem Schreiben der Behörde an die Verfahrensbeteiligten. In dem 18-seitigen Dokument teilen die Wettbewerbshüter mit, dass «eine objektive Notwendigkeit der 50+1-Regel für die Ausgeglichenheit des sportlichen Wettbewerbs nicht zu erkennen» sei. Hinsichtlich der Stabilität des Wettbewerbs ist es laut Kartellamt nicht erkennbar, welchen Wert die 50+1-Regel habe. Befürworter der Regel hatten bisher damit argumentiert, dass diese zur Ausgeglichenheit des sport...