Lkw-Fahrer haftet nicht gegenüber Kasko-Versicherung
Bei einem leicht fahrlässig verursachten Unfall mit einem bei ihr kaskoversicherten Firmen-Lkw kann eine Versicherung nicht den angestellten Lkw-Fahrer belangen. Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden, über die die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet. (Az.: 4 U 476/23) Im konkreten Fall war der bei einem Transportunternehmen angestellte Fahrer mit seinem Laster von der Straße abgekommen und mit zwei Bäumen kollidiert. Er hatte den Unfall direkt dem Arbeitgeber gemeldet und erst am Folgetag der Polizei. Versicherung verlangt Geld vom...