Kein Aussitzen: Schweizer Knöllchen müssen bezahlt werden
Ein Strafzettel aus der Schweiz ist bisher nicht in Deutschland verfolgt worden - doch das ist seit 1. Mai (Mittwoch) anders. Knöllchen aus der Schweiz werden nun auch in Deutschland vollstreckt. Andersherum gilt das ebenso. Das regelt ein Vertrag zwischen den beiden Ländern. Bislang ließen sich die teils hohen Bußgelder aus dem Nicht-EU-Land laut ADAC aussitzen. Nur bei Wiedereinreisen drohten Probleme wie etwa ein Strafbefehl. Die Bußgelder aus der Schweiz werden vom Bundesamt für Justiz in Bonn eingetrieben. Bußgeld ja, Fahrverbot neinVoraussetzungen für ein sogenanntes Vollstreckungshilfee...