Arbeitsunfähig durch Heuschnupfen?
Menschen mit Heuschnupfen sind häufig geplagt - die Nase läuft, die Augen jucken und tränen. Aber ist das auch ein Grund, sich krankzumelden? Es kommt darauf an. Aber wenn die Krankheitssymptome überhandnehmen, lautet die Antwort: ja. Denn auch bei vermeintlich harmlosen Erkrankungen wie Allergien gilt: Arbeitnehmer dürfen sich krankmelden, wenn sie aufgrund der Symptome nicht mehr in der Lage sind, ihre Arbeit zu verrichten. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 5 AZR 37/91) hervor, auf die das Fachportal «Haufe.de» hinweist. Demnach sind auch Mitarbeiter arbeitsunfä...