TV-Kosten für Mieter: Bald fällt das «Nebenkostenprivileg»
Wenige Wochen vor dem Auslaufen einer gesetzlichen Regelung, nach der Mieter die Gebühren für TV-Anschlüsse über die Nebenkosten beglichen haben, kommen möglicherweise Millionen Mieter in Deutschland allmählich unter Zeitdruck. Sie müssen selbst Verträge abschließen, sofern sie wie bisher fernsehen wollen. Ein Überblick über das Thema. Worum geht es?Vier Jahrzehnte lang gab es das «Nebenkostenprivileg», auch Umlagefähigkeit genannt. Mieter zahlten die Kosten für das Fernsehsignal für Kabelfernsehen über die Betriebskosten, also mit der Miete. Der Mieter musste sich um nichts kümmern - das war ...