mängel
Risse in den Wänden, eine unzureichende Dämmung oder undichte Fenster: Damit der Traum vom Eigenheim nicht zum Alptraum wird, sollten Bauherren drei bis vier Monate vor Ablauf der sogenannten Gewährleistungsfrist das Haus auf Mängel untersuchen zu lassen. Dazu rät der Verband Privater Bauherren (VPB). Denn dann muss die Baufirma, die für die Mängel verantwortlich ist, die Kosten zur Nachbesserung und Herstellung des vertragsgemäßen Zustands des Bauwerks übernehmen - vorausgesetzt, es handelt sich um planungs- oder ausführungsbedingte Fehler. Frist startet mit BauabnahmeBauherren haben insgesam...
DPA (German)
Wird die Photovoltaikanlage mangelhaft oder verspätet angeliefert, kann Betroffenen Schadenersatz zustehen. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Bielefeld (Az.: 5 O 149/22), auf das das Rechtsportal «anwaltauskunft.de» verweist. Käuferinnen und Käufer sollten nicht zuletzt deswegen bei der Abnahme pingelig sein und diese gegebenenfalls verweigern, falls nicht sauber gearbeitet wurde. In dem Fall hatte die Klägerin zwei Photovoltaikanlagen bestellt, die mehrere Mängel aufwiesen. Zum einen wurden sie erst nach dem vereinbarten Zeitpunkt angeschlossen, zum anderen erbrachten sie dann nicht die v...
DPA (German)
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