Netzstörung bei 1&1: Diese Rechte haben Betroffene
Überall unterwegs erreichbar sein und im Internet surfen können: Mit einem Smartphone in der Tasche ist das eigentlich der Standard. Ist allerdings das Mobilfunknetz ihres Anbieters gestört, kann es für Verbraucherinnen und Verbraucher zu unangenehmen Einschränkungen kommen. So wie es gerade viele erleben, die das Mobilfunknetz von 1&1 nutzen. Auch die Dienste von Anbietern wie WinSim, Premiumsim, Simplytel, Yourfone und Deutschlandsim sind gestört. Was Betroffene dann tun können, erklärt die Verbraucherzentrale Brandenburg: Informieren Sie Ihren Anbieter zunächst schriftlich über die Störung ...