Unfall auf Motorradreise begründet keinen Reisemangel
Geführte Motorradreisen sind nicht ohne Risiko. Ein Sturz auf Tour begründet für sich genommen deshalb noch keinen Reisemangel. Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (Az.: 3 U 23/23). Dabei ging es um einen Mann aus Deutschland, der auf einer Motorradreise in Kroatien schwer gestürzt und Monate später an den Folgen dieses Unfalls verstorben war. Seine Krankenversicherung verklagte den Reiseveranstalter und den verantwortlichen Tourguide auf Schadenersatz der Behandlungskosten in Höhe von mehr als 110 000 Euro. Allerdings ohne Erfolg: Das Landgericht Tübingen als erste In...