Unfall im Rausch: Versicherungen können Leistungen kürzen
Ausgelassene Partynacht, Grillabend oder Konzertbesuch angesagt? Dann sollten sowohl das Auto als auch das Fahrrad besser stehen bleiben. Denn wer unter Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln einen Unfall hat, muss damit rechnen, dass verschiedene Versicherungen ihre Leistungen kürzen. Darauf weist Ingo Aulbach vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hin. So könne etwa die Kfz-Versicherung ihre Leistung anteilig reduzieren oder sogar ganz verweigern und den Verursacher mit bis zu 5000 Euro in Regress nehmen - je nach Höhe der Blutalkoholkonzentration. Auch bei einem a...