Sommerurlaub: Bei kurzfristiger Buchung nichts überstürzen
Bevor Urlauber das Geld für eine gebuchte Reise überweisen, sollten sie prüfen, ob sie den Reiseversicherungsschein bekommen haben. Dieses Dokument finden Verbraucher häufig auf der Rückseite ihrer Buchungsbestätigung. Wie wichtig das ist, hat die FTI-Pleite vor wenigen Wochen gezeigt. Der Reisesicherungsschein sichert Verbraucher im Fall einer Insolvenz des Reiseanbieters ab, erklärt Tiana Schönbohm. Die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen rät: «Kundinnen und Kunden sollten daher erst bezahlen, wenn ihnen ein gültiger Reisesicherungsschein vorliegt, im Notfall auch erst am Fl...