Umzug eines Rentenempfängers: Neue Adresse zügig mitteilen
Damit Rentnerinnen und Rentner pünktlich und zuverlässig ihre Rente erhalten, ist es wichtig, dass der Rentenversicherungsträger die jeweils gültige Adresse hat. Darum sollten Rentenempfänger nach einem Umzug - egal, ob im Inland oder ins Ausland - umgehend eine Änderungsmitteilung vornehmen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) in Berlin hin. Ruheständler, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, müssen damit rechnen, dass die Rentenzahlung vorläufig ausgesetzt wird. Das passiert laut DRV spätestens dann, wenn die jährlich versandte Rentenanpassungsmitteilung nicht zugestellt ...