Krankenkasse muss elektrisches Zuggerät für Rollstuhl zahlen
Einkaufen, zum Arzttermin, einfach mal an die frische Luft: Ein Rollstuhl soll diese sogenannte Erschließung des Nahbereichs möglich machen. Doch was, wenn das Unterwegssein aus eigener Kraft nur unter Schmerzen möglich ist? Darf die gesetzliche Krankenkasse sich weigern, die Kosten für ein elektrisches Zuggerät zu übernehmen? Nein, zeigt ein Urteil des Sozialgerichts Köln, auf das die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam macht. Es ist eine Entscheidung, die der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts folgt, ordnet der DAV ein. In einem Urteil vom 7. Ma...