scheidung
Die Zahl der Scheidungen in Deutschland ist im vergangenen Jahr erneut zurückgegangen. So wurden 2023 rund 129.000 Ehen durch richterlichen Beschluss getrennt, das sind 6,1 Prozent weniger als im Vorjahr, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Der Wert erreichte 2023 den niedrigsten Stand seit der Deutschen Vereinigung im Jahr 1990 und zugleich den zweitniedrigsten Stand seit 1950. Ein Ehe-Aus kommt statistisch allerdings wieder etwas früher. Ließen sich Paare 2022 im Durchschnitt noch nach etwas mehr als 15 Jahren scheiden, waren die im Jahr 2023 geschiedenen Ehepaare 14 Jahre und neun Mon...
DPA (German)
Manchmal ist es unzumutbar, eine Ehe erst nach einem vollen Trennungsjahr zu beenden - etwa wenn Morddrohungen, häusliche Gewalt oder langjähriger Drogenmissbrauch im Spiel sind. Kein sogenannter Härtegrund ist es aber, wenn eine Frau ihrem Noch-Ehemann nicht zumuten will, dass sie in einer außerehelichen Beziehung von ihrem neuen Partner schwanger geworden ist und deshalb eine schnelle Scheidung möchte. Denn der Grund für eine unzumutbare Härte muss in der Person des Ehepartners liegen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken (Az.: 2 WF 26/24) weist die Arbeitsg...
DPA (German)
Nach der Trennung und Scheidung einfach Teile der gemeinsamen Wohnung ausräumen und mitnehmen? Das geht nicht. Ex-Partner müssen sich grundsätzlich über die Verteilung der Haushaltsgegenstände einigen, stellt die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer klar. Wer sich nicht daran hält, riskiert, sogar mit Schadenersatz belegt zu werden. Die Zuordnung erfolgt durch eine sogenannte Realteilung - sämtliche beweglichen Dinge, die dem Zusammenleben und der Freizeitgestaltung dienen, müssen gerecht und einvernehmlich aufgeteilt werden. Dazu gehören neben Möbeln und Einrichtungsgegenständen auch K...
DPA (German)
Paare, die sich scheiden lassen möchten, können als getrennt lebend gelten, auch wenn sie gemeinsam wohnen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) festgestellt (Az.: 1 UF 160/23): Es reiche aus, «wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt lebten». Wesentlich sei ein «der räumlichen Situation entsprechendes Höchstmaß der Trennung». Dazu gehöre unter anderem ein getrenntes Schlafen oder dass keine wesentlichen persönlichen Beziehungen mehr bestünden. Das gemeinsame Wohnen oder ein «freundschaftlicher, anständiger und vernünftiger Umgang der Ehegatten miteinander» ...
DPA (German)
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