Nach Trennung: Wer bekommt den gemeinsamen Hund?
Streiten sich Eheleute nach einer Trennung darüber, bei wem der gemeinsame Hund künftig leben wird, ist das Tierwohl das oberste Entscheidungskriterium. Das geht aus einem Beschluss des Amtsgerichts Marburg hervor (Az.: 74 F 809/23 WH), auf den die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist. In erster Linie sei demnach relevant, wer der beiden Ex-Partner die Hauptbezugsperson des Hundes ist. Gefolgt von der Frage, wer sich am besten um das Tier kümmern kann, und schließlich, wer das artgerechtere Umfeld bietet. Im konkreten Fall hatte eine Frau den gemeinsamen...