unfallversicherung
Bei der Firmenfeier einen über den Durst zu trinken und dann im Betrieb zu übernachten, das kann vielleicht passieren. Doch was ist, wenn man sich dann schwer verletzt - greift die gesetzliche Unfallversicherung? Im Zweifel nein, wie eine Gerichtsentscheidung zeigt. In dem Fall ging es um einen Arbeitnehmer, der nach einer Weihnachtsfeier im Unternehmen übernachtete. Am nächsten Morgen stürzte er auf dem Weg zur Toilette im Treppenhaus und erlitt eine Querschnittslähmung. Der Mann klagte, dass der Sturz als Arbeitsunfall anerkannt werden sollte. Das Landessozialgericht Stuttgart wies seine Kla...
DPA (German)
Wer im Homeoffice einen Unfall hat, kann sich nicht in jedem Fall sicher sein, dass die Unfallversicherung greift. Wie komplex die Thematik mitunter ist, zeigt ein aktueller Praxisfall, über den der Bund-Verlag berichtet. Darum ging es: Ein Mann bemerkte während der Arbeit im Homeoffice, dass die Heizung nicht funktionierte. Er ging in den Heizungskeller, um das Problem zu lösen. Dabei kam es zu einer Verpuffung im Heizkessel. Dadurch sprang eine Zugluftklappe heraus, die den Mann am Auge verletzte. Dessen Berufsgenossenschaft sowie das Sozial- und Landessozialgericht waren der Ansicht, dass e...
DPA (German)
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