Verfassungsschutz und AfD streiten um Volksbegriff
Vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht haben Vertreter der AfD und der Anwalt des Verfassungsschutzes ihren Schlagabtausch fortgeführt. Der Verfassungsschutz wirft der Partei vor, sie unterscheide zwischen einem ethnisch definierten deutschen Volk sowie einem rechtlich definierten Staatsvolk und hatte sie als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. AfD-Bundesvorstand Peter Boehringer verwies auf die über Jahre verabschiedeten Programme der Partei. An diesen Inhalten müsse die Partei bei der Frage gemessen werden. Dagegen betonte der Anwalt des Verfassungsschutzes, Wolfg...