Vorabpauschale: Bescheinigung der Bank gut aufbewahren
Anfang des Jahres Post von Ihrem Depotanbieter erhalten? Wer Fonds- oder ETF-Anteile hält, dürfte darin die Bescheinigung über die sogenannte Vorabpauschale sowie die Info über in dem Zusammenhang einbehaltene Steuerbeträge gefunden haben. Die Bescheinigung sollten Anlegerinnen und Anleger gut aufbewahren, rät der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Sie könnte für die Steuererklärung 2024 noch relevant werden. Mit der Vorabpauschale wird ein fiktiver Gewinn aus der Wertsteigerung eines Fonds in einem Kalenderjahr versteuert - und zwar auch dann, wenn der Gewinn nicht durch eine Veräuße...