Bushido-Prozess in Berlin: Revision gegen Clan-Chef Arafat Abou-Chaker

Nach Freispruch

Bushido-Prozess: Staatsanwaltschaft legt Revision ein

Arafat Abou-Chaker (Archivbild): der Clan-Boss aus Berlin hat sich in einem Mammutprozess gegen zahlreiche Anklagepunkte verteidigen müssen. (Quelle: IMAGO/Olaf Wagner)

Arafat Abou-Chaker (Archivbild): der Clan-Boss aus Berlin hat sich in einem Mammutprozess gegen zahlreiche Anklagepunkte verteidigen müssen. (Quelle: IMAGO/Olaf Wagner)

Die Staatsanwaltschaft hat nach dem weitgehenden Freispruch für Clan-Chef Arafat Abou-Chaker und seine Brüder Revision gegen das Urteil eingelegt.

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat nach dem jahrelangen Prozess um Arafat Abou-Chaker und drei seiner Brüder Revision gegen die Freisprüche von drei der zuvor insgesamt vier Angeklagten eingelegt. Das teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Nachfrage von t-online mit. Einzig bei Nasser Abou-Chaker verzichte man auf eine Revision, so der Sprecher.

Konkret bedeute dies, man werde zunächst die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts lesen. Deren Anfertigung könne bis zu einem halben Jahr lang dauern. Dann habe die Staatsanwaltschaft wiederum eine Frist, um final über ihr weiteres Vorgehen zu entscheiden.

Verwendete Quellen:

  • Eigene Recherche