Polizeiticker für Leipzig, 25.03.2024: Videoaufzeichnung am Hauptbahnhof Leipzig überführt iPad-Dieb

Beispielbild, Diebstahl für das Presseportal ©Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

Videoaufzeichnung am Hauptbahnhof Leipzig überführt iPad-Dieb

Leipzig (ots) -

Am 22. März 2024, 22:10 Uhr vergaß eine 20-Jährige ihre Umhängetasche am Hauptbahnhof in Leipzig. In den frühen Morgenstunden bemerkte die Vietnamesin den Verlust und wandte sich an den Service-Point im Bahnhof. Dort konnte ihr zwar die Tasche ausgehändigt werden, jedoch fehlte ihr iPad im Wert von ca. 500EUR.

Die Frau informierte die Bundespolizei.

Nach Sichtung der Kameraaufzeichnungen am Hauptbahnhof stellten die Beamten fest, dass ein Unbekannter die liegen gelassene Tasche gegen 22:15 Uhr an sich nahm, das iPad entfernte und die Tasche auf einem anderen Bahnsteig zurückließ. Dort fand sie ein Mitarbeiter der Deutschen Bahn, der die Tasche als Fundsache zum Service-Point brachte.

Die Fahndung nach dem Täter lief auf Hochtouren.

Am nächsten Tag folgte die Erfolgsmeldung: Der 58-jährige Tatverdächtige konnte am Hauptbahnhof Leipzig gestellt werden. Das iPad der jungen Frau hatte er noch bei sich.

Die Bundespolizei Leipzig leitete gegen den Griechen ein Strafverfahren wegen Unterschlagung ein.

Diese Meldung wurde am 25.03.2024, 03:14 Uhr durch die Bundespolizeiinspektion Leipzig übermittelt.

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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Leipzig

Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. In einigen Fällen kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen, beispielsweise bei bandenmäßigem Diebstahl, bei Wohnungseinbrüchen oder wenn der Dieb oder die Diebin eine Waffe mit sich geführt hat. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Rau, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das sind 20,0 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Wurde Geld gestohlen, wurden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Original-Content von: „Meldungsgeber", übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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