Gender-Verbot in Bayern: Werden iPads an Schulen bald illegal?

In Bayern gilt in staatlichen Schulen und Behörden ab dem 1. April 2024 ein Verbot gendersensibler Sprache unter Einsatz von „Gendersternchen“, Doppelpunkten oder anderer Zeichen. Konkret hat der Freistaat Bayern seine Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) geändert.

Beamte sowie das Lehrpersonal an staatlichen Schulen sind in offizieller Kommunikation dazu angehalten, streng den Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung zu folgen – und auch darüber hinaus.

Dennlaut Innenminister Joachim Herrmann soll die Regelung selbst dann weiter gelten, sollte der Rat seine Empfehlungen ändern: „Mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt sind nun ausdrücklich unzulässig“. Das gelte unabhängig von etwaigen künftigen Entscheidungen des Rates für deutsche Rechtschreibung zu der Frage der Verwendung von Sonderzeichen.

Soweit die Fakten, Sinn oder Unsinn wollen wir hier nicht diskutieren, sondern lediglich feststellen, dass Apple in seiner Kommunikation mit der Kundschaft auf Deutsch konsequent gendersensible Sprache mit Doppelpunkten nutzt. Oder wie es ein Kolumnist der Macwelt mal ausdrückte:Apple gendert auf Teufel komm raus.

Sind Sie Nutzer, Nutzerin oder Nutzer:in?

Obwohl iPhone, iPad und Mac bei der Neueinrichtung seit Ende 2023 immerhin fragen, wie genau man angesprochen wird, bleibt an vielen Stellen der Doppelpunkt für die Benutzer:innen bestehen. Liest man sich Apples Pressemitteilungen oder diverse Infoseiten auf Deutsch durch und achtet auf die Details, fallen Doppelpunkte ins Auge. Und bei Apple Music etwa werden Interpreten und Interpretinnen auch im Singular als Künstler:in bezeichnet.

Die Frage, die sich und in Folge uns eine Leserin stellte: Werden Apple-Produkte wegen des Genderverbots nun aus bayerischen Schulen verbannt? Bayern hat schon Zehntausende iPads für seine Schulen angeschafft,bis 2028 soll jeder Schüler und jede Schülerin ein Tablet gestellt bekommen. Wenn die bereits ausgegebenen konfisziert würden, wie sähe es dann mit Schadensersatz aus? Oder mit Ersatz des Schadens, den ein Binnenversal, Sternchen oder Doppelpunkt angeblich anrichtet?

Man stelle sich einen Lehrer oder eine Lehrerin vor, der oder die vor der Klasse sagt: „Geht mal bei Euren iPads in die Einstellungen zu Benutzer:in“ – würden Apple-Produkte gegen das Genderverbot verstoßen oder zumindest zu Verstößen verleiten und müssten daher den Bann der Sprachpflegerinnen im Kultusministerium fürchten? (Dieses wird derzeit von einer Dame geleitet, die dort beschäftigten Herren meinen wir natürlich mit, Anm. d. Red.)

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Was der Anwalt dazu meint

Wir haben uns juristischen Input beim Autoren des Buches „Apple Junkies: Was die anderen nicht verstehen wollen“ gesucht: der Rechtsanwalt Dr. Christian Caracas hatte während seines Studiums zeitweise als Werkstudent in der Redaktionsassistenz der Macwelt gejobbt und kennt nicht nur das Recht sehr gut, sondern auch Apple, seine Produkte und Services – wovon sein autobiografisches Buch handelt. (Hier die Rezension der Macwelt, Anm. d. Red.)

Seine Antwort sollte Apple, seine Kundschaft und Fans beruhigen: durch die neue AGO ändert sich für den privaten Nutzer nichts. „Es handelt sich bei der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) in Wahrheit nicht um eine Rechtsvorschrift mit Bindungswirkung nach außen, sondern lediglich um eine an die staatlichen Behörden im Innenverhältnis gerichtete Verwaltungsvorschrift“, erklärt uns Caracas.

Nur bayerische Staatsbehörden und deren Beamte/Beschäftigte werden dazu verpflichtet, aber keine außenstehenden Dritten. Zudem betreffe die Regelung den Dienstverkehr und die Normsprache von Behörden, Apple könne gendern, wie es wolle, da es sich bei der Ansprache der User seitens Apple nicht um eine solche behördliche Kommunikation handele.

So haben Nutzerinnen und Nutzer von Apples Produkten auch wenig zu befürchten, schließen sie sich dem Apple-Sprech mit Doppelpunkten (schriftlich) und Glottisschlägen (mündlich) an, wie Caracas weiter ausführt: „Weil sich hier keine Pflicht für Behördenexterne ergibt, kann es durch das ‘Gendern’ auch keine Pflichtverletzung oder widerrechtliche Handlung geben, die zu einem Schadenersatzanspruch gegen Apple/Schüler/Eltern führen könne.“

Selbst wenn Schülerinnen und Schüler dazu angehalten sind, iPads zu nutzen, entsteht dadurch keine behördliche Kommunikation, „es ist und bleibt Apples Kommunikation“.

Und würde dennoch jemand gegen das Genderverbot aus welchen Gründen auch immer klagen? Hierfür sieht Rechtsanwalt Dr. Caracas keine Erfolgsaussichten: „Es ist eben kein Gesetz, das in die Freiheit des Bürgers eingreift.“

Fazit

Wie auch immer man zur Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern steht, oder zum Gebrauch oder Nichtgebrauch von Sternchen, Doppelpunkten und Binnenversalien der gendersensiblen Sprache – für Apple, das sich im Deutschen konsequent dieser Sprache bedient, und seine Kundschaft ändert sich nichts. Schülern und Schülerinnen werden auch keine Nachteile wie schlechtere Noten entstehen, sollten sie mündlich oder schriftlich gendern.