Cannabis am Steuer: Neuer Grenzwert steht fest – das droht bei einem Unfall

Nach der Teilfreigabe von Cannabis brauchte es neue Regeln für den Straßenverkehr.

Wer in Deutschland kiffen will, darf das seit dem 1. April – zumindest unter bestimmten Voraussetzungen. Volljährig muss man sein, dann darf maximal 50 Gramm Cannabis besessen und dieses in bestimmten Bereichen konsumiert werden.

Die Regeln zu Konsum und Besitz standen schon lange fest, andere Fragen waren aber noch lange offen. Zum Beispiel, wie die Gerichte mit Cannabisdelikten aus der Vergangenheit umgehen werden. In der Frage, wie es sich mit dem Autofahren und dem Cannabis verhält, gibt es nun eine Entscheidung.

Cannabis-Konsum kann Auswirkungen auf Konzentration und Motorik haben.

Der Bundestag hat am späten Donnerstagabend ein Gesetz der Ampel-Koalition beschlossen, das einen Grenzwert für den Wirkstoff THC am Steuer und Geldbußen bei Verstößen festlegt – ähnlich der 0,5-Promille-Grenze bei Alkohol. Für Fahranfänger:innen und gemischten Konsum von Cannabis und Alkohol gelten strengere Regeln.

Bisher galt die strikte Linie, dass schon beim Nachweis von Tetrahydrocannabinol (THC) Konsequenzen drohen. In der Rechtsprechung hat sich ein Wert von 1 Nanogramm je Milliliter Blut etabliert.

Beim Verkehrsgerichtstag sprachen sich Expert:innen schon 2022 für eine "angemessene" Heraufsetzung aus. Denn dies sei so niedrig, dass viele sanktioniert würden, bei denen sich eine Fahrsicherheitsminderung nicht begründen lasse.

Cannabis-Grenzwert für Autofahrer wird mehr als verdreifacht

Künftig legt ein gesetzlicher Grenzwert fest, wann die Toleranz bei Cannabis endet: Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr unterwegs ist, riskiert dann in der Regel 500 Euro Buße und einen Monat Fahrverbot.

Eine Kommission von Expert:innen, die von Verkehrsminister Volker Wissing eingesetzt worden war, hatte den Cannabis-Grenzwert für Autofahrer:innen empfohlen. Vergleichbar sei es mit 0,2 Promille Alkohol und liege klar unter der Schwelle von 7 Nanogramm, ab der eine Risikoerhöhung beginnt. Eingerechnet ist auch ein Zuschlag für Messfehler.

Cannabis am Steuer: Absolutes Alkoholverbot gilt

Eine neue Ordnungswidrigkeit stellt es künftig dar, wenn zum Kiffen auch noch Alkohol dazukommt. Hat man die Schwelle von 3,5 Nanogramm THC oder mehr erreicht, darf man beim Autofahren kein Alkohol im Blut haben. Bei Verstößen droht ein höheres Bußgeld von in der Regel 1000 Euro.

Für Fahranfänger:innen heißt es künftig wie schon bei Alkohol: In der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für unter 21-Jährige gilt ein Cannabis-Verbot – der Grenzwert von 3,5 greift also nicht. Sanktion: in der Regel 250 Euro.

Cannabis-Freigabe: Darauf musst du bei Samen und Anbau achten

Bei Kontrollen sollten empfindliche Speicheltests "als Vorscreening zum Nachweis des aktuellen Konsums" eingesetzt werden, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Wenn jemand Anzeichen von Ausfallerscheinungen zeige, sei aber in jedem Fall auch bei negativem Speicheltest eine Blutprobe erforderlich.

Cannabis am Steuer: ADAC und Verkehrswacht warnen

Die Verkehrswacht hatte im Vorfeld vor den Folgen von Cannabis-Konsum für Autofahrer:innen gewarnt. Die Organisation bezieht sich auf Studien, denen zufolge Cannabis-Konsum unter anderem die Konzentrationsfähigkeit und die psychomotorische Leistungsfähigkeit beeinträchtigt.

Auch der ADAC urteilte mit Blick auf die Freigabe von Cannabis: "Mit der Sicherheit im Straßenverkehr darf nicht experimentiert werden." Vor allem von Fahranfänger:innen oder Konsument:innen, die zum ersten Mal Cannabis nutzen und die Wirkung nicht kennen, gehe eine Gefahr aus.

Versicherung zahlt bei Unfall unter Cannabis-Einfluss womöglich nicht

Wer mit zu viel THC im Blut einen Unfall baut, könnte nach aktuellem Stand von seiner Versicherung allein gelassen werden. "Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt dann zwar den Schaden des Unfallopfers in voller Höhe, nimmt den Unfallverursacher aber in Regress. Die Kaskoversicherung kann die Leistungen kürzen, unter Umständen sogar vollständig versagen", schreibt das Automagazin "Motor1".

In Regress nehmen bedeutet in diesem Fall, dass der Versicherer einen vertragsgemäß versicherten Schaden zahlt, anschließend aber einen Teil des gezahlten Geldes vom Versicherungsnehmer zurückfordern könnte.

(mit Material der dpa)