Madonna: Forderung ihrer Anwälte

Laut ihren Anwälten hat die Klage gegen Madonna keine ausreichende rechtliche Grundlage.
Nach einem Konzert ihrer ‚Celebration’-Tour hatten die Fans Michael Fellows und Jonathan Hadden die Popikone sowie die Konzertpromoter Live Nation angeklagt. Grund für die Einleitung juristischer Schritte war, dass Madonna ihren Auftritt im New Yorker Barclays Center am 13. Dezember mit zwei Stunden Verspätung begonnen hatte. Obwohl die ‚Like A Prayer‘-Interpretin bekannt dafür ist, ihre Performances grundsätzlich viel später als ursprünglich angekündigt zu starten, fordern Fellows und Hadden finanzielle Entschädigung, da sie laut eigener Aussage keine Tickets gekauft hätten, wäre ihnen bewusst gewesen, dass das Konzert später als erwartet beginnen würde.

Wie unter anderem ‚People‘ berichtet, beantragten Madonnas Anwälte jetzt eine Abweisung der Klage. In den Gerichtsdokumenten steht zu lesen: „Die Kläger spekulieren, dass Ticketinhaber, die das Gelände nach ein Uhr morgens verließen, Probleme hatten nach Hause zu kommen oder am nächsten Tag arbeiten und/oder sich um ihre Familie kümmern mussten. Das ist keine erkennbare Verletzung.“ Die Juristen schreiben weiter: „Nirgendwo haben die Angeklagten beworben, dass Madonna um 20:30 Uhr auf der Bühne stehen wird und kein vernünftiger Konzertbesucher — und sicherlich kein Madonna-Fan — würde erwarten, dass der Haupt-Act bei einem großen Arena-Konzert die Bühne zum angekündigten Beginn der Veranstaltung betritt.“ Das zuständige Gericht wird in den kommenden dreißig Tagen über den Fall entscheiden.

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