Neue Bezahlvariante mit EC-Karte: Experte reagiert deutlich

Bei der Kartenzahlung kommt demnächst eine Neuerung auf Verbraucher zu.

Es gibt eine Situation an der Supermarktkasse, die wirkt wie ein Klischee und bewahrheitet sich im eigenen Alltag doch mindestens einmal in der Woche: Eine ältere Person steht vor einem in der Schlange und fischt plötzlich in aller Seelenruhe das gesammelte Kleingeld der vergangenen fünf Jahre aus ihrem Geldbeutel.

Die jüngere Generation hingegen setzt mittlerweile größtenteils auf Kartenzahlung, vor allem auch seit der Einführung von NFC-Diensten auf dem eigenen Smartphone. Expert:innen warnen nun jedoch vor einer neuen Variante der Kartenzahlung. Wir verraten dir, wo sie dir demnächst über den Weg laufen könnte und worauf du dabei achten solltest.

Mehrfachmandat: Neue Zahlungsmethode auf dem Vormarsch

Zahlungsdienstleister beschreiben die neuen sogenannten Lastschrift-Mehrfachmandate bereits jetzt als "Revolution für das Bezahlverfahren". Verbraucherschützer:innen sehen jedoch die Gefahr, dass mit der vermeintlich bequemen Bezahlung auch große Unsicherheiten in unser alltägliches Bezahlsystem einfließen.

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Konkret bedeuten die Mehrfachmandate, dass in ausgewählten Märkten künftig nie wieder eine Unterschrift und auch keine Pin-Eingabe mehr nötig wird, wenn man mit Karte zahlt.Dafür müssen Verbraucher:innen dem entsprechenden Unternehmen lediglich einmal die Freigabe für ein Einzugsverfahren vom eigenen Konto erteilt haben.

Bisher gibt es lediglich bei kontaktloser Zahlung die Möglichkeit, dass bei Beträgen unter 50 Euro keine Autorisierung nötig ist.

Diese Händler nutzen bereits neues Mehrfachmandat

Berichten des "chip"-Portals zufolge wehren sich allerdings bisher auch große Handelsketten wie dm, Edeka und Rewe gegen die Einführung des entsprechenden Verfahrens. Kund:innen der Drogeriekette Rossmann und der Alnatura-Märkte haben hingegen bereits jetzt die Möglichkeit, ein Mehrfachmandat anzuweisen.

Die Drogeriekette dm hat sich bisher gegen das Mehrfachmandat entschieden.

Gültig ist ein solcher Antrag dann sogar für Beträge, die über dem Grenzbetrag von 50 Euro liegen, bei dem bisher bei den meisten Märkten spätestens die Pin-Eingabe erforderlich wird. Ermöglicht wird das Verfahren durch spezielle Zahlungsdienstleister wie die Unternehmen Nexi und Payone.

Die Funktionsweise ist dabei angelehnt an das seit Jahren bekannte SEPA-Lastschriftverfahren. Verbraucher:innen erteilen einem Händler dabei mit einem entsprechenden Mandat die Genehmigung, einmalig oder regelmäßig Geld abbuchen zu dürfen. Viele Verbraucher:innen war zuletzt offenbar unklar, wofür sie genau unterschrieben hatten.

Vonseiten der Banken wird das nun angestrebte Mehrfachmandat hingegen als "Grauzone" kritisiert. Bei den vorliegenden Plänen sind demnach unzureichende Genehmigungen vorgesehen, die für Sicherheitslücken sorgen könnten.

Experte mit einfachem Tipp für Mehrfachmandate

Der Verbraucherschutz erklärt, dass der Missbrauch beim Mehrfachmandat zwar etwas einfacher sei. "Per se unsicherer ist der Zahlungsvorgang aus anderen Aspekten aber nicht", betont David Riechmann von der Verbraucherzentrale NRW gegenüber watson.

Alle Verbraucher:innen sollten ihr Konto aber ohnehin regelmäßig auf ungewöhnliche Zahlungen kontrollieren. Bei Lastschriften kann laut Riechmann zudem acht Wochen nach Abbuchung bei der eigenen Bank eine Rückbuchung beantragt werden. Probleme durch ein vorliegendes Mehrfachmandat seien ihm hier keine bekannt.

Für viele Verbraucher:innen dürfte das neue Verfahren aber ohnehin nicht infrage kommen. Erhebungen des EHI Retail Institute aus dem Jahr 2023 zeigen, dass noch immer mehr als ein Drittel der Zahlungen im Einzelhandel in Bar getätigt wird.