ESC-Eklat: Niederlande vom Finale ausgeschlossen – was bekannt ist

Der niederländische ESC-Teilnehmer Joost Klein soll kurz vor der Disqualifikation stehen.

Der diesjährige Eurovision Song Contest (ESC) wird gleich von mehreren Diskussionen überschattet. So löste die Teilnahme der israelischen Kandidatin Eden Golan schon weit im Vorfeld des Musikwettbewerbs Protestaktionen aus, vielfach wurde der Ausschluss der Sängerin gefordert. Der Grund: die humanitäre Katastrophe in Gaza, die mehrere Tausend Tote zur Folge hat.

Seit Freitag stand der Ausschluss eines weiteren Landes im Raum. Der niederländische Teilnehmer Joost Klein soll in einen womöglich gewalttätigen Zwischenfall verwickelt sein.

Darf die Niederlande nun gar nicht am ESC teilnehmen, dessen Finale am Samstag um 21 Uhr startet? Und was hat die Debatte um Israel und Eden Golan mit dem Vorfall zu tun? In diesem Artikel findest du die wichtigsten Antworten.

ESC-Favorit: Wer ist Joost Klein?

Der Niederländer Joost Klein hatte sich wie Eden Golan diese Woche für das ESC-Finale im schwedischen Malmö qualifiziert. Klein gilt mit seinem Song "Europapa" als einer der Favoriten auf den Sieg.

Der 1997 geborene Rapper ist kein Unbekannter in Deutschland: Vergangenes Jahr kooperierte er mit dem deutschen Rapper Ski Aggu, ihr gemeinsamer Song "Friesenjung" stürmte die Charts.

Gewaltvorwürfe gegen Joost Klein: Was passiert sein soll

Es gibt derzeit unterschiedliche Angaben über das Ausmaß und die Intensität eines Vorfalls im Umfeld des ESC, an dem der niederländische Rapper Joost Klein beteiligt sein soll.

Die Nachrichtenagentur "Reuters" zitierte ein Statement der EBU (European Broadcasting Union) zu dem Zwischenfall: "Wir untersuchen derzeit einen uns gemeldeten Vorfall mit dem niederländischen Künstler. Er wird bis auf Weiteres nicht proben."

Das schwedische "Aftonbladet" berichtete seinerseits von Handgreiflichkeiten, in die Klein verwickelt gewesen sei. Es geht um einen gewalttätigen Übergriff gegen eine ESC-Produktionsmitarbeiterin. "Bild" wiederum zitierte einen Bericht des schwedischen Senders SVT, demzufolge es zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen Joost Klein und einem Fotografen gekommen sein soll.

Die aktuellen Untersuchungen haben dem "Aftonbladet" zufolge aber nichts zu tun mit Joost Kleins Verhalten auf einer offiziellen ESC-Pressekonferenz.

Dort hatte sich Klein, so berichtete der "Spiegel" demonstrativ eine Flagge über den Kopf gezogen, während die israelische Teilnehmerin Eden Golan interviewt wurde. Klein hatte zudem mit provokanten Zwischenrufen Golans Befragung durch Journalist:innen unterbrochen. Es ist von Spannungen zwischen Klein und Golan die Rede.

Am Samstagvormittag wurde bekannt, dass mittlerweile auch die Polizei wegen eines Vorfalls beim ESC ermittelt, meldete die dpa. Es gehe konkret um Drohungen, die ein Mann gegen eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter des Veranstaltungsorts Malmö Arena ausgesprochen habe.

Der Vorfall soll sich am Donnerstagabend zugetragen haben und wurde am Freitag angezeigt. Eine Polizeisprecherin wollte der dpa allerdings nicht bestätigen, dass Joost Klein das Ziel der Ermittlungen sei. Bei dem Opfer soll es sich zudem definitiv nicht um einen Teilnehmer oder eine Teilnehmerin des ESC handeln. Die Polizeisprecherin über die aktuelle Lage: "Ich kann nur so viel sagen: Einen solchen Fall hatten wir noch nie."

Sind die Niederlande komplett ausgeschlossen?

Das war die komplizierteste Frage rund um Joost Klein beim ESC. Laut "Bild" stand bereits am Freitagabend der komplette Ausschluss von Joost Klein aus dem Wettbewerb bevor, das Boulevard-Blatt bezog sich auf eigene Quellen.

Ganz so sicher war der Fall da aber noch nicht. Klar war: Klein nahm am Freitag nicht an der ersten Generalprobe teil. Der EBU zufolge wurde ihm zudem die Teilnahme an der zweiten Generalprobe untersagt, da "die Ermittlungen noch andauern".

Meldung

Die zweite Generalprobe dient als Grundlage für das Urteil der ESC-Jury. Die Live-Auftritte am heutigen Samstagabend werden nur vom Publikum bewertet. Wäre die Untersuchung nun zu Gunsten von Klein ausfallen, wäre laut der EBU Kleins Auftritt im ESC-Halbfinale für die Wertung verwendet worden. Die EBU war auf jedes Szenario vorbereitet.

Kurz nachdem die Polizeiermittlungen bekannt wurden, verkündete die EBU jedoch in einem offiziellen Statement, dass Joost Klein tatsächlich aus dem Wettbewerb ausgeschlossen wurde. "Während das Verfahren seinen Lauf nimmt, wäre es nicht angebracht, ihn weiter am Wettbewerb teilnehmen zu lassen", heißt es.

Die direkte Konsequenz für den Show-Abend in Malmö: Es werden lediglich 25 Länder am Wettbewerb teilnehmen.