AfD scheitert vor Gericht und bleibt rechtsextremer Verdachtsfall

Die AfD bleibt in Deutschland rechtsextremer Verdachtsfall ©Kay Nietfeld/(c) Copyright 2024, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten

Die rechtspopulistische Partei Alternative für Deutschland darf vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft und weiter nachrichtendienstlich beobachtet werden. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat eine Klage der Partei an diesem Montag zurückgewiesen.

Der Verfassungsschutz sieht die AfD schon seit 2021 als rechtsextremen Verdachtsfall. In einigen Bundesländern im Osten Deutschlands ist sie sogar als gesichert rechtsextrem eingestuft.

Gericht bestätigt Urteil aus erster Instanz

Auf Bundesebene hatte sich die Partei mit einem Berufungsverfahren gegen die Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall zur Wehr gesetzt. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln den Verfassungsschützern recht gegeben, das war 2022. Die Richter sahen ausreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD. Dieses Urteil wurde jetzt letztinstanzlich in Münster bestätigt.

Im Internet macht die Nachricht die Runde und wird unterschiedlich kommentiert.

Bei der Europawahl wird laut Umfragen mit einem Rechtsruck und mit einem Zuwachs rechtspopulistischer und rechtsextremer Parteien gerechnet.

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