Was bringt ein Girokonto für Kinder und Jugendliche?

Sollen Kinder und Jugendliche in Sachen Finanzen dazulernen, ist es wichtig, dass Eltern mit ihnen offen über dieses Thema sprechen. Zerocreatives/Westend61/dpa

Das Girokonto ist ein wichtiger Dreh- und Angelpunkt für sämtliche Geldgeschäfte - insbesondere für Erwachsene. Für Kinder und Jugendliche ist es daher wichtig, den Umgang damit frühzeitig zu lernen. Für sie gibt es oft spezielle Girokonten mit besonderem Schutz - sogenannte Kinder- und Jugendkonten. Wie genau sie funktionieren und wo die Besonderheiten liegen, klären wir anhand wichtiger Fragen.

Was bringt Kindern und Jugendlichen ein eigenes Girokonto?

Ein Kinder- oder Jugendkonto ist ein Girokonto speziell für Heranwachsende. Eltern können darauf zum Beispiel das monatliche Taschengeld überweisen. So kann der Nachwuchs nach und nach den Umgang mit den eigenen Finanzen sowie mit Konto und Karte lernen - etwa beim Bezahlen mit der Karte oder beim Geldabheben am Automaten.

Das Kinder- und Jugendkonto läuft auf Guthabenbasis. Das bedeutet: Ist das Konto nicht gedeckt, kommt der Nachwuchs auch nicht an Geld. Kartenzahlungen sind nur eingeschränkt möglich.

Wo liegen die Unterschiede zum normalen Girokonto?

Der größte Unterschied besteht darin, dass Kinder und Jugendliche keinen Kredit haben dürfen. Ein Kinder- oder Jugendkonto hat also grundsätzlich keinen Dispo und auch keine Kreditkarte. «Das ist eine wichtige Schutzfunktion, damit junge Menschen ohne Schulden in ihre Volljährigkeit starten können», erläutert Stefanie Zahrte vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband in Berlin. In diesem geschützten Rahmen können Kinder und Jugendliche sich also ausprobieren, ohne sich zu verschulden. Zudem gibt es auf viele Kinder- und Jugendgirokonten bis zu einem bestimmten Betrag Zinsen – wie auf einem Sparbuch.

Wem gehört das Geld auf dem Kinder- oder Jugendkonto?

Das Konto sollte auf den Namen des Kindes oder Jugendlichen laufen. Das Konto beziehungsweise das Geld auf dem Konto gehört dem Nachwuchs. «Die gesetzlichen Vertreter des Kindes, in der Regel die Eltern, bleiben jedoch bis zur Volljährigkeit des Kindes verfügungsbefugt», sagt Kathleen Altmann vom Bundesverband deutscher Banken in Berlin. Sie können von dem Geld beispielsweise Wertpapiere für das Kind kaufen. Eltern legen in der Regel auch fest, ob das Kind eine Bankkarte zu seinem Konto bekommt.

Aber: «Eltern müssen das Geld im Sinne des Kindes verwenden und dürfen es zum Beispiel nicht verleben» erklärt Zahrte. Eltern seien vielmehr in der Pflicht, das Geld ihrer Kinder zu erhalten beziehungsweise zu vermehren.

Wann ist der richtige Zeitpunkt, das Konto zu eröffnen?

«Den richtigen oder idealen Zeitpunkt für das erste Konto gibt es nicht», sagt Thomas Mai von der Verbraucherzentrale Bremen. Eltern könnten es schon mit der Geburt einrichten, falls sie und die Großeltern für das Kind sparen möchten. Wenn Kinder anfangen, selbst zu rechnen, also etwa im Grundschulalter, könnte ein Kinderkonto infrage kommen. Ansonsten kann ein Girokonto ab 13 oder 14 sinnvoll sein, muss es aber nicht. «Spätestens, wenn der erste Ferienjob, der Beginn einer Ausbildung oder das Studium vor der Tür stehen, ist das eigene Girokonto Pflicht», so Mai.

Welche Kosten sind mit dem Kinder- und Jugendkonto verbunden?

Kosten für die Kontoführung sind je nach Bank oder Sparkasse verschieden - in der Regel sind Kinder- und Jugendkonten aber kostenfrei.

Haben die Kinder- und Jugendkonten auch Nachteile?

«Die beste Methode, den Umgang mit Geld zu lernen und den Wert des Geldes zu schätzen, ist und bleibt noch immer das Bargeld», findet Verbraucherschützer Mai. Sein Rat: Eltern sollten ihre Kinder nicht zu früh an Konten und Karten gewöhnen. Das nehme ihnen die Möglichkeit, den verantwortungsvollen Umgang mit Bargeld zu erlernen und erhöhe die Gefahr, später zu früh in Kredit- und Dispofallen zu geraten.

Was ist mit dem Konto, wenn Heranwachsende volljährig werden?

Das auf den Namen des Heranwachsenden bestehende Konto läuft weiter. «Die Verfügungsberechtigung des oder der gesetzlichen Vertreter endet grundsätzlich mit der Volljährigkeit des oder der Minderjährigen», sagt Altmann. Die IBAN bleibt in der Regel dieselbe, nur die gesetzliche Vollmacht der Eltern wird gelöscht. Ab diesem Zeitpunkt kann es grundsätzlich passieren, dass Gebühren für die Kontoführung anfallen.

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