Deutschland 2024: Hey ihr Politiker, warum gilt noch immer ein Wahlverbot fürs iPhone?!

Wahl per Fingertipp auf dem iPhone ist in Deutschland noch immer nicht möglich. (Bildquelle: IMAGO / Pond5 Images)

Am Sonntag wird gewählt. Ganz Deutschland beruft dann 96 Abgeordnete fürs Europäische Parlament. Wer seine Stimme geben will, der muss entweder in der Wahlkabine antanzen oder aber hätte sich vorher der Briefwahl bedienen müssen. Noch immer nicht vorgesehen ist hingegen eine Onlinewahl per Smartphone oder Computer. Wieso ist das im Jahr 2024 noch immer so?

Ein Kommentar von Sven Kaulfuss.

Wer wie ich, öfters im Ausland unterwegs ist, jedoch in Deutschland offiziell daheim ist, der hat es schwer bei politischen Wahlen. Meist lasse ich mir dann die Briefwahlunterlagen von meinen Lieben daheim nachschicken. Immerhin kann man die heute meist online bei der jeweiligen Gemeinde beantragen. In meinem Fall allerdings recht knapp und mit einer Vorlaufzeit von nur drei Wochen.

Wahlverbot für iPhone und Computer: Darum ist dies so in Deutschland

In diesen Momenten frage ich mich: Wieso kann ich im 21. Jahrhundert eigentlich nicht online wählen? Warum darf ich nicht zum iPhone greifen und so auf moderne Weise an der lieb gewonnenen Demokratie partizipieren? Sollte die Digitalisierung von Behörden und Ämtern nicht ganz oben auf der To-do-Liste unserer Politiker stehen?

Die tun diesbezüglich recht wenig bis gar nichts. Kann man sich doch auf einem Grundsatzurteil des Verfassungsgerichtes von vor 15 Jahren bequem ausruhen (Az.: 2 BvC 3/07 und 2 BvC 4/07). Zwar schließt das Urteil vom 3. März 2009 nicht generell die Möglichkeit von Internetwahlen aus, doch sah man es als erwiesen an, dass die notwendigen Voraussetzungen in „näherer Zukunft“ nicht erfüllt werden können. Mittlerweile müsste sich doch etwas getan haben, oder?

Nicht wirklich, mit dem Stand vom 1. August 2015 beharrt auch die gegenwärtige Bundeswahlleiterin Ruth Brand (im Dienst seit 1. Januar 2023) auf den bisherigen Hürden. Nachzulesen im Wahl-Lexion (Quelle: Webseite der Bundeswahlleiterin).

Spannend und zum Nachlesen:

Wenn die KI wählen geht: Ergebnis im Wahl-O-Mat ist eindeutig

So gibt es wohl„gravierende wahlrechtliche und wahlpraktische Gründe“ die gegen eine Onlinewahl sprechen. So soll eine Internetwahl „die von der Verfassung vorgegebenen Wahlrechtsgrundsätze der allgemeinen, freien und geheimen Wahl“ nicht hinreichend gewährleisten können. Im Anschluss kapituliert man vor einem etwaigen „unverhältnismäßigen Aufwand“, der eine Nutzung von privaten Computern derzeit noch ausschließt. Dennoch wäre davon abgesehen die Geheimhaltung einer Online-Stimmabgabe, informationstechnisch möglich.

Doch dies ist nicht die einzige Hürde, denn laut der Bundeswahlleiterin „würden Stimmabgabe und Ermittlung des Wahlergebnisses … intransparent und der öffentlichen Kontrolle durch die Wahlberechtigten entzogen“. Damit ist dann auch „das Vertrauen der Wählerschaft in die Ordnungsmäßigkeit des Wahlaktes“ nicht mehr gegeben.

Kräftiger Tobak. Also vergessen wir es, greifen wieder zum Bleistift und geben uns mit der derzeitigen Situation zufrieden? Was für eine Bankrotterklärung, wenn ihr mich fragt.

Nehmen wir uns ein gutes Beispiel an Estland

Andere Länder können es doch schon. Genannt sei hier das Musterbeispiel Estland. Im Baltikum sind schon heute bereits 99 Prozent der öffentlichen Dienstleistungen 24 Stunden am Tag online verfügbar. Nur für eine Scheidung muss man dann doch das Haus verlassen. Die Onlineverfügbarkeit beinhaltet auch die Stimmabgabe über das Internet, eine Option, die seit 2005 besteht. Mittlerweile nutzen über 50 Prozent der Esten das sogenannte „i-Voting“ (Quelle: e-Estonia). Wie das funktioniert? Schaut mal ins Video hinein:

Warum geht dies in Estland, nicht aber bei uns? Ist die kleine Republik im Osten Europas etwa keine Demokratie oder ist die dort in den letzten Jahren zusammengebrochen? Eher nicht, in der von der Universität Würzburg entwickelten Demokratiematrix findet sich Estland momentan (Jahr 2023) auf Platz 8 – zwischen den Niederlanden und Belgien und wird als funktionierende Demokratie eingestuft (Quelle: Demokratiematrix).

Insofern sollte doch auch Deutschland heutzutage eine verfassungskonforme Onlinewahl hinbekommen. Gewünscht wird die schon lange und nicht nur von mir. In einer repräsentativen Umfrage des Digitalverbands Bitkom aus dem Jahr 2021 plädierten bereits zwei Drittel (63 Prozent) für die Forderung, auch künftig online abstimmen zu können. Skeptisch waren bei der Umfrage nur die Älteren ab 65 Jahre, die sprachen sich nur zu 48 Prozent dafür aus. Alle anderen waren in überwältigender Mehrheit für ein Onlinewahlsystem (Quelle: Bitkom).

Für die Europawahl 2024 kommt meine Forderung mal wieder zu spät, doch Zeit hatten unsere Politiker allemal in den letzten Jahren was auf die Beine zu stellen. Nur Priorität genießt die Digitalisierung der Wahl wohl noch immer nicht – Neuland halt.