Nach Unfall: Schadenersatz bei Rentenansprüchen denkbar

Entstehen nach einem Unfall für versicherte Beschäftigte Nachteile bei den Rentenansprüchen, können unter Umständen Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Benjamin Nolte/dpa-tmn

Wer einen Unfall hat, kann danach vielleicht tage- oder wochenlang nicht arbeiten. Das kann sich unter Umständen finanziell bemerkbar machen - und auch Nachteile bei den Rentenansprüchen mit sich bringen. Zumindest das Defizit bei der Rente können sich manche Geschädigte von der Rentenversicherung ausgleichen lassen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) hin.

Denn auf Antrag prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob Betroffene Ersatzansprüche geltend machen können. Damit können aus dem Unfall resultierende Nachteile bei den Rentenansprüchen möglicherweise wieder ausgeglichen werden.

Nachteile können laut DRV zum Beispiel dann entstehen, wenn versicherte Beschäftigte Kranken- oder Verletztengeld erhalten haben, Lohn- oder Gehaltseinbußen hatten oder infolge des Unfalls sogar eine Erwerbsminderungsrente beziehen.

Weitere Informationen zum Thema gibt es unter der kostenlosen Servicenummer der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 10 00 48 00 und online auf www.deutsche-rentenversicherung.de.

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