Auf Vollzeit aufgestockt? Jetzt Steuerklasse prüfen

Wer als Elternteil auf eine Vollzeitstelle zurückkehrt, sollte prüfen, was jetzt die günstigste Steuerklasse ist. Christin Klose/dpa-tmn

Wer seine Arbeitszeit aufstockt, sollte vorab genau durchrechnen, was sich finanziell verändert. Die erste Gehaltsabrechnung kann unter Umständen ziemlich frustrierend sein, wenn sich mehr Arbeitsstunden in kaum mehr Netto niederschlagen.

Wegen der Steuerprogression müsse man sich auf deutlich höhere Abzüge einstellen, sagt Till Bender, Jurist beim Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB). Möglicherweise fallen auch Sozialleistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag weg. Das gilt es also zu prüfen. Langfristig allerdings zahlt sich das Aufstocken oft mit Hinblick auf bessere Karrierechancen und damit einhergehend besseren Gehalts- und Rentenaussichten aus.

Den Wechsel der Steuerklasse in Betracht ziehen

«Sorgfältig durchrechnen sollte man auch, welche Steuerklasse nach dem Aufstocken sinnvoll ist», sagt die Rechtsanwältin Sandra Runge. Ehepaare mit unterschiedlich hohem Einkommen nutzen oft die Kombination der Steuerklassen drei und fünf. Dabei wird der bessere Verdienst vergleichsweise günstig und der niedrige Verdienst überproportional hoch besteuert.

Bei der jährlichen Einkommensteuererklärung erfolgt zwar ein Ausgleich, aber das niedrige monatliche Nettogehalt ist nicht nur demotivierend, sondern, so Runge, auch maßgeblich beispielsweise für die Berechnung von Elterngeld.

Mögliche Alternative: Der Wechsel in die Steuerklasse vier für beide Ehepartner - oft nicht nur finanziell sinnvoll, sondern auch psychologisch ein wichtiger Schritt, weil dadurch deutlich wird, dass die Arbeit beider Partner gleich viel wert ist.

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