Herztod per Gesetz besiegen: Lauterbach-Pläne nehmen wichtige Hürde

Das bringt Ihnen Lauterbachs Herz-Gesetz

"Es gibt keine so tödliche Krankheit, wo so viel Tod unnötig ist"

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD): Das Gesetz für bessere Vorsorge soll stehen. (Quelle: IMAGO/M. Popow/imago)

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD): Das Gesetz für bessere Vorsorge soll stehen. (Quelle: IMAGO/M. Popow/imago)

Mit besserer Vorsorge will Gesundheitsminister Karl Lauterbach Herztode reduzieren. Sein "Gesundes-Herz-Gesetz" soll nun eine wichtige Hürde genommen haben.

Weg frei für bessere Vorsorge: Wie die "Bild" unter Berufung auf Ministeriumskreise berichtet, sollen das Kanzleramt sowie das Wirtschafts- und Finanzministerium grünes Licht für Karl Lauterbachs "Gesundes-Herz-Gesetz" gegeben haben. Spätestens im dritten Quartal 2025 soll es demnach in Kraft treten.

Das neue Gesetz zur Herzgesundheit soll dabei helfen, die Zahl der jährlichen Todesfälle aufgrund von Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu senken. Aktuell sterben jedes Jahr mehr als 350.000 Menschen in Deutschland an den Folgen dieser Krankheiten.

"Es gibt keine so tödliche Krankheit, wo so viel Tod unnötig ist. Und es ist traurig, dass wir in Deutschland so wenig erreicht haben", sagte Bundesgesundheitsminister Lauterbach (SPD) im April. Mit idealer Vorsorge ließen sich knapp 90 Prozent aller Herz-Kreislauf-Erkrankungen vermeiden. Diese Leistungen sieht das neue Herz-Gesetz vor:

Herz-Checks

Nach dem Gesetzesentwurf, der "Bild" vorliegt, sollen sich künftig Erwachsene im Alter von 25, 35 und 50 Jahren Herz-Checks unterziehen können – unter anderem in Apotheken. Dafür sollen Gutscheine verschickt werden, mit denen sie ihre Blutwerte bestimmen lassen können. Bei Auffälligkeiten könne dann eine Behandlung beim Hausarzt beginnen.

Besonderes Augenmerk liege bei den Tests auf Bluthochdruck, Diabetes, Übergewicht und Fettstoffwechselstörungen. Außerdem sollen familiäre Risikofaktoren erfasst werden und solche, die auf den Lebensstil zurückzuführen sind – also zum Beispiel Bewegungsmangel, Alkoholkonsum und Rauchen.

Früherkennung bei Kindern und Jugendlichen

Zusätzlich soll es Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche geben. Schon bei sehr kleinen Kindern soll so das Herzinfarktrisiko erkannt werden. Möglich sei das beispielsweise im Rahmen der U9-Untersuchung ab dem 5. Geburtstag, bei der auch Risikofaktoren festgehalten werden.

Jugendliche sollen bei der J1-Untersuchung im Alter zwischen 12 und 14 Jahren über Herz-Risiken wie Rauchen aufgeklärt werden.

Medikamente zur Rauchentwöhnung

Raucher sollen künftig jedes Jahr Medikamente zur Rauchentwöhnung erhalten können – nicht nur wie bisher alle drei Jahre.

Cholesterin-Senker

Menschen mit hohen Cholesterin-Werten sollen einfacher und früher an verschreibungspflichtige Statine kommen. Das sind Medikamente, die den Cholesterinspiegel senken und so Herzinfarkt oder Schlaganfall vorbeugen.

Wer trägt die Kosten?

Die Finanzierung des neuen Gesetzes wird laut "Bild" über die Krankenkassen abgedeckt. Dafür sollen weniger sinnvolle Präventionsleistungen wegfallen. Zudem erhofft sich Lauterbach durch die bessere Vorsorge erhebliche Kosteneinsparungen bei den Krankenversicherungen. Werden weniger Menschen krank, könnte das im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes 140 Millionen Euro sparen, nach vier Jahren wären es laut der Prognose rund 510 Millionen Euro jährlich.

Verwendete Quellen: