Balkonkraftwerk mit 800 Watt doch nicht erlaubt? Solarpaket I

Das ist der aktuelle Stand

Balkonkraftwerk mit 800 Watt doch nicht erlaubt?

Solarmodule für ein sogenanntes Balkonkraftwerk an einem Balkon. (Quelle: Jens Büttner/dpa/dpa-bilder)

Solarmodule für ein sogenanntes Balkonkraftwerk an einem Balkon. (Quelle: Jens Büttner/dpa/dpa-bilder)

Die Novelle des Solarpakets I versprach Besitzern von Balkonkraftwerken mehr Freiheit. Doch die Realität sieht anders aus.

Mehr Leistung bei Balkonkraftwerken – das sieht zumindest das Solarpaket I vor, welches am 16. Mai 2024 in Kraft getreten ist (mehr dazu in diesem Artikel hier). Es sieht vor, das Einspeiselimit für Stecker-Solaranlagen von 600 auf 800 Watt anzuheben. Bei vorhandenen Geräten müsste dazu lediglich der Wechselrichter modifiziert werden. Neue Geräte könnten entsprechend ohne die Drosselung auf 600 Watt verkauft werden.

Für Besitzer der Anlagen bedeutet die Erhöhung des Limits, dass sie mehr Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen und somit eine höhere Vergütung erhalten können – oder natürlich selbst nutzen können. Theoretisch. Denn praktisch gilt die 800-Watt-Grenze noch nicht.

Hürde 1: die 800-Watt-Grenze

Der Grund: Im Solarpaket I ist vermerkt, dass die Anhebung des Grenzwertes erst gültig ist, wenn die Normierungen hierfür feststehen. "Derzeit wird von der Deutschen Kommission Elektrotechnik eine Produktnorm zu Stecker-Solargeräten erarbeitet, die zukünftig Wechselrichterleistungen bis 800 Watt beziehungsweise Voltampere erlauben würde. Daher wurden Stecker-Solargeräte im Solarpaket bereits mit 800 Watt Wechselrichterleistung definiert", erklärt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gegenüber dem MDR. Der Gesetzestext bezieht sich somit auf die Zukunft und nicht auf die Gegenwart. "Derzeit darf der Wechselrichter einer Balkonsolaranlage eine Nennleistung von maximal 600 Watt beziehungsweise Voltampere haben. Das ergibt sich aus der technischen Normung", so das Ministerium weiter.

Die technische Normung (Produktnorm) für die Stecker-Solargeräte oder auch Mini-Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 800 Watt wiederum muss erst noch vom Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) erarbeitet werden. Bis Ende des Jahres 2024 rechne man mit den entsprechenden Vorgaben, heißt es im Bericht des MDR.

Hürde 2: der Anschluss der Anlage

Weitere Hürden gibt es auch beim Anschluss der Stecker-Solaranlage. Zwar hat das Solarpaket I ebenfalls vorgesehen, dass die Mini-Photovoltaikanlage über eine gängige Haushaltssteckdose an das öffentliche Stromnetz angeschlossen werden kann. Doch auch diese Erleichterung ist aktuell noch nicht gültig. Erst muss der VDE die entsprechenden Normen erarbeiten. Aktuell dürfen Balkonkraftwerke nur über spezielle Energiesteckdosen angeschlossen werden. Alternativ ist auch die Verdrahtung der Anlage durch einen Elektrofacharbeiter möglich, so der VDE.

Der Anschluss über einen Schukostecker ist derzeit bei einigen Geräten zwar möglich. Das liegt jedoch daran, dass es kein explizites Verbot für diese Anschlussmöglichkeit gibt.

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