Deutschland reicht Klimaplan nicht pünktlich bei EU-Kommission ein

Die Energiewende soll zum Klimaschutz beitragen. Doch wie genau, das sollen EU-Länder detailliert planen.

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Deutschland reicht Klimaplan nicht pünktlich in Brüssel ein

Deutschland hat seine endgültigen Vorhaben in der nationalen Energie- und Klimapolitik bis 2030 der EU-Kommission nicht fristgerecht mitgeteilt. Damit riskiert die Bundesrepublik ein Strafverfahren. Wie die Brüsseler Behörde mitteilte, hatten mit Dänemark, Finnland, Schweden und den Niederlanden nur vier EU-Länder ihre nationalen Energie- und Klimapläne bis zur Frist am 30. Juni eingereicht.

Die Kommission forderte alle anderen der 27 Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihre endgültigen Pläne so bald wie möglich vorzulegen, sagte ein Sprecher. In der EU gilt das festgeschriebene Ziel, die CO2-Emissionen bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 zu senken und bis 2050 klimaneutral zu werden. Jedes EU-Land ist dazu verpflichtet, detailliert aufzeigen, wie es plant, die Klimaziele für 2030 zu erreichen.

US-Gericht stellt Frage um Trumps Immunität zurück

Donald Trump hat vor dem Obersten US-Gericht einen bedeutsamen Teilsieg errungen. In der Frage, ob Ex-Präsidenten vor Strafverfolgung geschützt sind, entschied das Gericht in Washington, dass zumindest für offizielle Amtshandlungen Immunität gilt.

Donald Trump konnte vor Gericht einen Teilerfolg erzielen.

Die Richter gaben den Fall an die untere Instanz zurück und wiesen das zuständige Gericht an, festzustellen, wie die Entscheidung auf Trumps Fall anzuwenden ist. Damit dürfte sich ein möglicher Prozessbeginn gegen Trump wegen versuchten Wahlbetrugs in der US-Hauptstadt Washington weiter verzögern. Es gilt als unwahrscheinlich, dass der Prozess noch vor der Präsidentenwahl im November startet.

Bei der Klage in Washington geht es um den Kapitol-Sturm von Trumps Anhängern am 6. Januar 2021. Trump hatte zuvor auf verschiedenen Ebenen versucht, das Ergebnis der Präsidentenwahl von 2020 zu kippen und seine damalige Niederlage gegen den Demokraten Joe Biden umzukehren.

Beim Kapitol-Sturm starben fünf Menschen.

Höcke erneut wegen Nazi-Spruchs verurteilt

Wegen Verwendens einer NS-Parole ist der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke erneut zu einer Geldstrafe verurteilt worden.Das Landgericht Halle an der Saale sprach den AfD-Politiker am Montag der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig und verhängte eine Geldstrafe von insgesamt 16.900 Euro.

Dem Urteil zufolge äußerte er auf einer AfD-Veranstaltung im Dezember im thüringischen Gera die verbotene Losung der nationalsozialistischen SA beziehungsweise animierte sein Publikum dazu. In einem ähnlich gelagerten Fall verurteilte das Landgericht Halle den 52-Jährigen bereits im Mai zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Björn Höcke stand am Montag zum vermehrten Mal vor Gericht.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer vor dem Urteil am Montag eine zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe von acht Monaten für Höcke gefordert. Ihr Prozessvertreter sprach sich zudem dafür aus, dem Politiker für die Dauer von zwei Jahren abzusprechen, öffentliche Ämter zu bekleiden. Höckes Verteidigung forderte in ihrem Schlussvortrag hingegen einen Freispruch.

Bahn-Chef: 2025 keine Streichungen im Fernverkehrsangebot

Bahn-Chef Richard Lutz betont nach der Aufregung über das künftige Fernverkehrsangebot, dass für das kommende Jahr keine Streichungen geplant sind. "Unsere Planungen für den Fahrplan 2025, die im April abgeschlossen wurden, sehen keine Kürzungen vor", schreibt Lutz in einem Brief an die Landesgruppe Ost der SPD-Bundestagsfraktion. Der Brief liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

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"Wir wollen den vollen Fahrplan 2025 fahren", untermauert ein DB-Sprecher auf Anfrage. In dem Schreiben zeigt Lutz Verständnis für die Verunsicherung der Abgeordneten nach den Medienberichten der vergangenen Woche. "Entgegen den Behauptungen im 'Spiegel' haben wir derzeit keine Pläne bzw. Beschlüsse zur Streichung der genannten Fernverkehrsverbindungen", schreibt Lutz.

EU-Kommission: Facebook und Instagram verstoßen gegen Wettbewerbsrecht

Meta verstößt mit seinem Bezahlmodell auf den Plattformen Facebook und Instagram gegen europäisches Wettbewerbsrecht. Das teilte die EU-Kommission am Montag mit. Brüssel geht davon aus, dass Meta seine Nutzenden zur Freigabe persönlicher Daten zwingt und so große Datenmengen erhebt, die dem Konzern einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.

Metas Bezahl-Abo ist sowohl aus Verbraucher- als auch aus Wettbewerbs-Perspektive bedenklich.

Meta hatte im November eine Abo-Option eingeführt: User:innen können monatlich mindestens 9,99 Euro zahlen, wenn sie keine Werbung mehr bei Facebook und Instagram sehen wollen. Nur wer personalisierte Anzeigen akzeptiert, kann die Netzwerke weiter gratis nutzen. Meta nutze seine Reichweite dadurch, um User:innen die Datenfreigabe aufzudrücken und zudem Datenmengen abzugreifen, auf die andere Wettbewerber keinen Zugriff hätten, teilte die Kommission mit.

Verfassungsschutz darf AfD in Bayern beobachten

Der Bayerische Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten. Das hat das Verwaltungsgericht München entschieden. Eine Klage der bayerischen AfD gegen die Beobachtung wies das Gericht als unbegründet zurück. In der Eilsache hatte die Partei bereits zuvor in zwei Instanzen verloren.

AfD-Landesvorsitzender Stephan Protschka hatte zu Beginn der Verhandlung gesagt, er erwarte sich keinen Erfolg der Klage vor dem Verwaltungsgericht und angekündigt, die Partei wolle im Falle einer Abweisung weitere Instanzen anrufen.

In Frankreich protestierten am Sonntag Hunderte Menschen gegen die extreme Rechte.

Der bayerische Verfassungsschutz hatte 2022 angekündigt, die Partei auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten und die Ergebnisse öffentlich zu machen. Auf den Einsatz von V-Leuten oder das Abhören von Telekommunikation wurde bisher jedoch nach Angaben von Verfassungsschützern bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung verzichtet.

(mit Material von dpa und afp)