Rundfunkbeitrag: Folgende Personen dürfen sich jetzt abmelden

Die Zahlung des Rundfunkbeitrags ist für viele Menschen ein leidiges Thema. Bei Nichtzahlung drohen allerdings harte Maßnahmen, von Mahnungen über Pfändung bis hin zu Haftstrafen (bei besonderen Härtefällen).

In besonderen Ausnahmesituationen dürfen Sie aber eine Abmeldung vom Rundfunkbeitrag beantragen und diesen für eine gewisse Zeit somit nicht zahlen, ohne Konsequenzen zu fürchten.

Dazu gehört seit Neuestem auch der Katastrophenfall. Anlässlich der gefährlichen Hochwasserlage im Juni und der damit einhergehenden Überflutungen vieler Häuser können Betroffene nun die Kosten für den Rundfunkbeitrag einsparen.

Wie funktioniert die Abmeldung der Rundfunkgebühr?

Laut einer Pressemitteilung des Beitragsservice ist es möglich, sich ab dem 1. Juni 2024 vom Rundfunkbeitrag abzumelden. Sie benötigen hierfür keinen gesonderten Nachweis, sondern müssen lediglich in einem der betroffenen Gebiete ansässig sein.

Die Abmeldung kann auch später erfolgen und ist bis zu sechs Monate rückwirkend gültig. Das Ziel sei es, schnelle und möglichst unbürokratische Entlastungen für all diejenigen zu bieten, die vom Hochwasser betroffen waren.

Ob die Abmeldung nur für einen bestimmten Zeitraum oder dauerhaft möglich ist, hängt davon ab, ob Wohnungen, Häuser oder Betriebsstätten nur vorübergehend nicht nutzbar sind, oder komplett zerstört und somit zukünftig nicht mehr in Gebrauch sein werden. Im zweiten Fall endet die Beitragspflicht und das Beitragskonto kann einfach abgemeldet werden.

Um die Abmeldung zu beantragen, können Sie auf das entsprechende Online-Formular auf rundfunkbeitrag.de zurückgreifen oder dort den Abmeldegrund „sonstige Gründe“ angeben.

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Wie lange kann ich mich noch abmelden?

Betroffene haben bis einschließlich November 2024 Zeit, sich beim Beitragsservice zu melden, um eine Abmeldung zu veranlassen. Eventuell zu viel gezahlte Beiträge sollen nachträglich erstattet oder verrechnet werden.

Zudem können Sie jederzeit Zahlungserleichterungen vereinbaren, um einen Zahlungsaufschub für ausstehende Rundfunkbeiträge gewährt zu bekommen, falls Sie aus anderen Gründen nicht in der Lage sind, Ihren Beitrag zu zahlen.

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Keine Nachweispflicht in diesen Gebieten

Beitragszahlende aus Gebieten, in denen zuletzt der Katastrophenfall ausgerufen wurde, müssen bei der Antragsstellung keine gesonderten Nachweise für die Abmeldung ihres Beitragskontos erbringen. Nach derzeitigem Stand betrifft dies ausschließlich Landkreise und Städte in Bayern, die vom letzten Hochwasser betroffen waren.

Sollten Sie außerhalb dieser Gebiete leben und dennoch eine Abmeldung vom Rundfunkbeitrag anstreben, müssen Sie die entsprechenden Nachweise erbringen. Daraus muss hervorgehen, inwiefern Sie und Ihr Wohnsitz oder Betrieb von der Flut betroffen waren, zum Beispiel durch eine Bestätigung der Gemeinde.