Einspruch gegen Bußgeld erfolgreich: Wer zahlt die Auslagen?
Wer gegen einen Bußgeldbescheid erfolgreich Einspruch erhebt, kann in der Regel davon ausgehen: Wird das Verfahren eingestellt, werden die Auslagen von der Staatskasse übernommen. Auch die Kosten für die Verteidigung gehören dazu. Ausnahmen davon sind zwar möglich, müssen aber eingehend begründet werden. Das zeigt ein Beschluss des Amtsgerichts Maulbronn, auf den die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist (Az.: 4 OWi 15/24). Frau soll Auslagen selbst zahlenIn dem Fall ging es um eine Frau, die in einem Verkehrsunfall verwickelt war. Im Nachgang erhielt sie...