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Verpackungen, die mehr Inhalt vortäuschen, als drin ist, sorgen immer wieder für Unmut bei Verbraucherinnen und Verbrauchern. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ihnen im Streit um die sogenannten Mogelpackungen nun den Rücken gestärkt. Eine Produktverpackung, die nur zu etwa zwei Dritteln gefüllt ist, sei eine unerlaubte Mogelpackung - und zwar unabhängig davon, ob sie im Ladenregal stehe oder online verkauft werde, urteilte das Gericht in Karlsruhe. Eine Verpackung, die nicht im Verhältnis zu ihrer eigentlichen Füllmenge stehe, täusche die Verbraucher unabhängig vom Vertriebsweg, sagte der Vorsi...
DPA (German)
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit der Frage beschäftigt, ob und wann ein Unternehmen mit Klimaneutralität werben darf. Die Frankfurter Wettbewerbszentrale hatte gegen den Lakritz- und Fruchtgummihersteller Katjes geklagt, weil das Unternehmen in einem Lebensmittel-Fachblatt damit geworben hatte, alle seine Produkte würden klimaneutral produziert. Der Herstellungsprozess selbst ist nicht emissionsfrei, das Unternehmen unterstützt aber zum Ausgleich Klimaschutzprojekte. Die Werbung sei daher irreführend, findet die Klägerin. Dem Verbraucher seien wichtige Informationen - etwa über die Art...
DPA (German)
In der Debatte um unerlaubte Sportwetten strebt der Anbieter Tipico nach eigener Aussage eine höchstrichterliche Klärung der Rechtsfragen am Bundesgerichtshof (BGH) an. «Und wir sind nach wie vor zuversichtlich, dass der BGH in diesem Verfahren letztlich unsere Rechtsansicht teilen wird», sagte ein Sprecher - trotz jüngst bekanntgewordener Hinweise des BGHs, welche eher die Sportwetten-Verlierer stärken. Diese klagen in mehreren Verfahren auf Rückerstattung ihrer Verluste, weil Anbieter wegen offener Rechtsfragen über Jahre keine Lizenz gehabt und teils verbotene Angebote gemacht hätten. Hinte...
DPA (German)
Während der Corona-Pandemie waren Versammlungen von Wohnungseigentümern auch schriftlich möglich - dabei gefasste Beschlüsse sind gültig, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Das höchste deutsche Zivilgericht wies auf die besondere Ausnahmesituation hin. «Während der Corona-Zeit befand sich ein Verwalter in einer unauflöslichen Konfliktsituation», sagte die Vorsitzende Richterin Bettina Brückner bei der Urteilsbegründung in Karlsruhe. «Er stand nämlich vor dem Dilemma, entweder das Wohnungseigentumsrecht oder das Infektionsschutzrecht zu missachten.» Weil eine «echte» Eigentümerversammlung w...
DPA (German)
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