Nicht zugelassenes Motorrad gestohlen: Zahlt Versicherung?
Auch ein nach Umbau nicht mehr für den Straßenverkehr zugelassenes Fahrzeug kann Kaskoschutz genießen. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist. (Az.: 11 U 109/22) Im konkreten Fall ging es um eine Harley-Davidson, für die eine Kaskoversicherung abgeschlossen wurde. Nach umfangreichen Umbauten war das Motorrad nicht mehr für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Die Maschine wurde gestohlen, worauf die Klägerin von ihrer Versicherung den Wiederbeschaffungswert ersetzt bekommen wollte. Doch ...